Finanzrechner
Elterngeld-Rechner für Deutschland
Geben Sie das durchschnittliche monatliche Elterngeld-Netto vor der Geburt und den erwarteten Wert im Bezugsmonat ein. Die Schätzung verwendet die Ersatzraten nach BEEG, die Grenze von 2.770 €, die gewählte Leistungsart, die Zuschläge nach BEEG §2a und die Einkommensgrenze nach BEEG §1(8). Der optionale Planer teilt die Bezugsmonate zwischen den Eltern nach BEEG §4 und §4b; die Schätzung bleibt unverbindlich.
Rechner
Schätzmethode und Rechtsgrundlage
BEEG §2: Die Ersatzrate wird auf die positive Differenz zwischen dem auf 2.770 €/Monat begrenzten Elterngeld-Netto vor der Geburt und dem Elterngeld-Netto im Bezugsmonat angewendet. Über 1.240 € gilt 65 %; bis 1.200 € steigt die Rate je 2 € um 0,1 Prozentpunkte auf 67 %; zwischen 1.000 und 1.200 € gilt 67 %; unter 1.000 € steigt sie je 2 € um 0,1 Punkte bis höchstens 100 %. Basiselterngeld: 300–1.800 €. ElterngeldPlus: 150–900 € und nach BEEG §4a höchstens die Hälfte des theoretischen Basiselterngeldes ohne Einkommen nach der Geburt. Parameter geprüft am 01.11.2026; offizielle Quellen jährlich prüfen. BEEG §2a: Der optionale Geschwisterbonus erhöht den Grundbetrag um 10 %, mindestens um 75 € (ElterngeldPlus 37,50 € nach §4a(2)), und jedes weitere Kind einer Mehrlingsgeburt bringt 300 € (ElterngeldPlus 150 €); beide Zuschläge können zusammen gezahlt werden und kommen auf den begrenzten Grundbetrag, oberhalb der Höchstbeträge von 1.800 € und 900 €. BEEG §1(8): Die Einkommensgrenze des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt richtet sich nach dem Geburtsdatum — vor dem 1. April 2024 300.000 € (250.000 € bei einem berechtigten Elternteil), 1. April 2024 bis 31. März 2025 200.000 €, ab dem 1. April 2025 175.000 € — und überschritten wird sie nur von einem Einkommen, das die Grenze deutlich übersteigt. BEEG §4, §4a und §4b (Bezugsmonats-Planer): Der gemeinsame Anspruch der Eltern umfasst zwölf monatliche Basiselterngeld-Beträge zuzüglich zweier Partnermonate, wenn das Erwerbseinkommen eines Elternteils in zwei Monaten gemindert ist (§4(3)); ein Elternteil nimmt mindestens zwei und höchstens zwölf Basismonate (§4(4)), und ein Basismonat ist gegen zwei Monate ElterngeldPlus tauschbar (§4(3)); das Basiselterngeld endet mit dem 14. Lebensmonat und das ElterngeldPlus mit dem 32., wenn es ab dem 15. in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bezogen wird (§4(1)); beide Elternteile können das Basiselterngeld bei einer Geburt ab dem 1. April 2024 nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen, wobei Mehrlingsgeburten und Geschwisterbonus-Kinder ausgenommen sind (§4(6)); der Partnerschaftsbonus ergibt zwei bis vier gleichzeitige, aufeinanderfolgende ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten (§4b). Parameter am 1. November 2026 geprüft.
Über diesen Rechner
Was es macht
Dieser nur für Deutschland bestimmte Rechner schätzt einen monatlichen Betrag für einen Elternteil aus den eingegebenen Elterngeld-Netto-Werten vor der Geburt und im Bezugsmonat. Er wendet Ersatzraten und Leistungsgrenzen nach BEEG §§2 und 4a an, einschließlich der Grenze von 2.770 €. Auf Wunsch kommen zwei Ergänzungen hinzu: die Zuschläge nach BEEG §2a (Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag) und — wenn Geburtsdatum und zu versteuerndes Einkommen angegeben werden — die Einkommensgrenze nach BEEG §1(8), die für diese Geburt gilt. Ein optionaler Planer verteilt die Bezugsmonate dann Monat für Monat zwischen den beiden Eltern innerhalb der gemeinsamen und der elternteilsbezogenen Grenzen des BEEG §4, wahlweise mit dem Partnerschaftsbonus nach §4b.
Beispiel
Bei 2.000 € Elterngeld-Netto vor der Geburt und 0 € im Bezugsmonat ergibt die Rate von 65 % theoretisch 1.300 € Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist auf die Hälfte des Basisbetrags ohne Einkommen begrenzt: 650 €. Das Beispiel entscheidet nicht über Anspruch oder Bewilligung. Mit Geschwisterbonus kommen 10 % von 1.300 € (130 €) hinzu und ergeben 1.430 €; eine Zwillingsgeburt bringt 300 € mehr und ergibt 1.600 €; zusammen wären es 1.730 €. Die Zuschläge zählen nur, wenn Sie sie auswählen.
Praktische Verwendung
Nutzen Sie die Schätzung zur Orientierung beim Vergleich der monatlichen Leistungsarten. Lassen Sie das gesetzliche Elterngeld-Netto ermitteln und klären Sie Ihren Einzelfall mit der zuständigen Behörde, bevor Sie finanzielle oder berufliche Entscheidungen treffen.
Lokaler Kontext
Nur deutsche Leistungsregeln. Elterngeld-Netto wird nach gesetzlichen Regeln berechnet und ist nicht notwendigerweise das Bruttoeinkommen oder der Nettobetrag auf einer Gehaltsabrechnung. Auf Wunsch enthalten sind die geburtsdatumsabhängige Einkommensgrenze nach BEEG §1(8), die Zuschläge nach BEEG §2a und der Bezugsmonats-Planer nach BEEG §4 und §4b; Auswahl des Bemessungszeitraums nach BEEG §2b, jede weitere Anspruchsvoraussetzung, Anrechnungen, die Frühgeborenen- und Alleinerziehenden-Erweiterungen sowie Arbeitszeitregeln bleiben außerhalb dieser Schätzung. Der Planer wendet die Regeln für Geburten ab dem 1. April 2024 an. Parameter am 1. November 2026 geprüft und jährlich gegen den BEEG und das Familienportal zu kontrollieren.
Zuletzt überprüft: Rechtsparameter geprüft am 1. November 2026; jährliche Prüfung erforderlich.
Nur eine unverbindliche Schätzung; keine Rechtsberatung, Anspruchsprüfung oder offizielle Bewilligung. Elterngeld und Elternzeit sind verschieden.
Häufig gestellte Fragen
Ist dies ein offizieller Elterngeldbescheid?
Nein. Es ist eine unverbindliche monatliche Schätzung für einen Elternteil. Die zuständige Elterngeldstelle entscheidet über Anspruch und Bescheid.
Kann ich Brutto- oder normales Netto-Gehalt eingeben?
Verwenden Sie das nach der gesetzlichen Methode ermittelte Elterngeld-Netto. Es entspricht nicht automatisch dem Brutto- oder gewöhnlichen Gehaltsabrechnungs-Netto; dieses Tool rechnet es nicht um.
Berechnet der Rechner Elternzeit?
Nein. Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit und vom Elterngeld getrennt. Diese Seite berechnet weder Dauer noch Anspruch auf Elternzeit.
Welche Anpassungen fehlen?
Neben der Einkommensgrenze nach §1(8), den Zuschlägen nach §2a und dem optionalen Monatsplaner bleibt alles andere außen vor: weitere Anspruchsvoraussetzungen, Ausnahmen beim Bemessungszeitraum, Mutterschaftsleistungen und Arbeitszeitregeln sind nicht enthalten. Prüfen Sie die Informationen des Familienportals und wenden Sie sich an die Elterngeldstelle.
Wie hängt die Einkommensgrenze vom Geburtsdatum ab?
BEEG §1(8) prüft den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt gegen eine Grenze, die vom Geburtsdatum abhängt: vor dem 1. April 2024 300.000 € — bei einem berechtigten Elternteil 250.000 €; 1. April 2024 bis 31. März 2025 200.000 €; ab dem 1. April 2025 175.000 €. Nur ein Einkommen, das die Grenze deutlich übersteigt, lässt den Anspruch entfallen.
Wie teilen die Eltern die Bezugsmonate auf?
BEEG §4: Gemeinsam stehen zwölf monatliche Basiselterngeld-Beträge zu, vierzehn, wenn das Erwerbseinkommen eines Elternteils in zwei Monaten gemindert ist. Jeder Elternteil nimmt mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld, ein Basismonat entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus, und bei einer Geburt ab dem 1. April 2024 können beide Elternteile das Basiselterngeld nur in einem der ersten zwölf Monate gleichzeitig beziehen. Der Planer stellt das Monat für Monat als unverbindlichen Plan dar; über den tatsächlichen Anspruch entscheidet die zuständige Elterngeldstelle.